Aktuelles


Laubenversicherung

Um künftig Photovoltaik-Anlagen zu versichern, wurde der FED-Gruppenvertrag beim KVD um die Photovoltaik-Versicherung erweitert.

 

Ab dem 01.01.2024 können Photovoltaik-Anlagen über eine Zusatzversicherung gegen die Gefahren Feuer, Diebstahl, Sturm und Hagel abgesichert werden. Die Zusatzversicherung kann nur im Zusammenhang mit einer FED-Laubenversicherung über den Gruppenvertrag abgeschlossen werden. Das in den versicherten Gebäuden vorhandene Zubehör der Solaranlage kann im Rahmen der Inhaltsversicherung mitversichert werden.

Die Inhaltsversicherungssumme muss mindestens um den Wiederbeschaffungswert des Zubehörs erweitert werden. 

 


Im Rahmen einer konzernweiten Initiative wird die Balois Gruppe, zu der auch die Baler Versicherungen in Deutschland gehören, ab Oktober 2022 in allen Ländergesellschaften einen einheitlichen Markenauftritt einführen.

Aus Basler wird am deutschen Markt Balois.

 

Ab dem 01.10.2022 wird die Umstellung auf den neuen Namen vollzogen. Das bedeutet, dass ab diesem Termin sowohl die Schadenmeldungen als auch Policen und Beitragsrechnungen mit dem neuen Namen versehen werden.

Wir bitten darauf zu achten, dass ab 01.10.2022 grundsätzlich nur noch die neuen Schadenformulare für die Meldung der Schadenfälle verwendet werden. Diese finden Sie wie bisher unter dem Menüpunkt Fachthemen/Versicherungen.

 

 

Selbstverständlich ändert sich durch diese Änderung im Namen des Versicherers für unsere Gartenfreunde nichts. Der KVD bleibt der KVD.


„Wenn du einen Garten in einer Bibliothek hast, wird es dir an nichts fehlen.“

Cícero, Epistulae ad Familiares Ad Familiares (Briefe an Freunde) IX, Brief IV. an Varro Original lat.: "Si hortum in bibliotheca habes, deerit nihil." Ad familiares (Briefe an Freunde)